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WBG Leipzig-West AG: Der Hauptverantwortliche Jürgen Schlögel sitzt in Haft. Der Vorwurf lautet Untreue, Betrug und Insolvenzverschleppung

Die Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) Leipzig-West AG ist insolvent. Nahezu 40 000 Anleger bangen um ihr angelegtes Vermögen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und hat den Hauptverantwortlichen Jürgen Schlögel inhaftiert. Schadensansprüche gegen Hintermänner sind nicht unwahrscheinlich.

Die meisten Anleger wissen es bereits. Das Unternehmen WGB Leipzig-West AG, bei dem rund 40 000 Anleger ihr Geld in Inhaberschuldverschreibungen angelegt haben, ist insolvent. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird Ende August/September gerechnet. Doch hiervon sollten sich Anleger nicht allzu viel versprechen. Im Falle einer Insolvenz reicht das Geld naturgemäß nicht für alle Gläubiger. Viele Gläubiger wollen befriedigt werden. Möglicherweise dauert das Verfahren zudem noch jahrelang. Anleger sollten das Insolvenzverfahren nicht als einzigen Weg betrachten, ihr Geld zurück zu verlangen.

 

Wie die Staatsanwaltschaft am 19. Juli 2006 bestätigt hat, hat sie den bereits länger bestehenden Haftbefehl gegen den Hauptaktionär und Hintermann der insolventen Wohnungsbaugenossenschaft Jürgen Schlögel vollzogen. Ihm wird Untreue, Betrug und Insolvenzverschleppung zu Lasten der Anleger vorgeworfen. Vorangegangen waren bundesweit umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen. Razzien fanden in insgesamt 17 Unternehmen und neun Privatwohnungen statt.

 

Strafbare Handlungen des Hauptverdächtigen Schlögel werden zivilrechtliche Ansprüche der Anleger nach sich ziehen. Schlögel ist Recherchen nach kein uninteressanter, da solventer Anspruchsgegner. Er ist nicht nur Hauptaktionär der WBG Leipzig-West AG, sondern auch Hauptgesellschafter der Rendsburger Wohnungs-Gesellschaft, die insgesamt 1363 Wohnungen im Wert von 25 bis 30 Millionen Gesamtwert besitzt. Presseberichte sprachen bereits von einer kurzfristigen Zahlungsunfähig auch dieses Unternehmens. Dagegen spricht jedoch, dass Schlögel vor der Verhaftung versucht haben soll, seine Anteile kurzfristig zu verkaufen. Nicht fern läge, wenn er versucht hat, Geld vor etwaigen Zugriff in Sicherheit zu bringen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle kann für jeden Anleger nur ein erster Schritt sein. Anleger sollten sich gezielt beraten lassen. Es gibt viele Ansatzpunkte, dass Hintermänner der Gesellschaft auf Schadensersatz haften. Anleger sind gut beraten, wenn sie sich hierzu an eine auf das Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden.

 

04. August 2006 (PE)

 

Hinweis auf weitere Dokumente / Berichte auf www.kapital-rechtinfo.de:

 

:: WBG Leipzig West AG: Insolvenz war zu befürchten

 

:: Der Arrest! Ein wirksames Mittel zur Sicherung von Gläubigerinteressen! (PDF-Datei)

 

:: WBG Leipzig West AG: Bundesgerichtshof entscheidet für Anleger

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