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WGF AG legt Insolvenzplan vorDie WGF AG hat heute den bereits für Ende Februar 2013 angekündigten Insolvenzplan dem Gericht vorgelegt. Zeitgleich wird das bislang nur vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger der betroffenen WGF-Anleihen bedeutet dies, dass sie ihre Ansprüche in dem Insolvenzverfahren anmelden können. Von der Insolvenz der WGF AG sind folgende Anleihen der Gesellschaft betroffen:
· 6,350 %-Anleihe ISIN DE000A0LDUL4 (WKN A0LDUL) · 6,350 %-Anleihe ISIN DE000WGFH042 (WKN WGFH04) · 6,350 %-Anleihe ISIN DE000WGFH059 (WKN WGFH05) · 4,875 %-Anleihe ISIN DE000WGFH067 (WKN WHGH06) · 5,350 %-Anleihe ISIN DE000WGFH075 (WKN WGFH07) · 6,350 %-Anleihe ISIN DE000WGFH083 (WKN WGFH08)
Die Inhaber dieser Anleihen sind nicht nur berechtigt, an dem Insolvenzverfahren teilzunehmen und ihre Rechte dort geltend zu machen. Es ist darüber hinaus vorgesehen, dass die Anleihegläubiger einen gemeinsamen Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz wählen. Dieser vertritt die Positionen der Anleihegläubiger gegenüber der Gesellschaft und steht dem Management insbesondere im Rahmen der Sanierung als Ansprechpartner gegenüber. Der gemeinsame Vertreter wird in einem gesonderten Termin zur Gläubigerversammlung von den Anleihegläubigern gewählt, bevor sich die Insolvenzgläubiger insgesamt versammeln.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Der nun vorgelegte Insolvenzplan ist nun eingehend und fachmännisch zu prüfen. Dabei wird es darauf ankommen, ob die vom Sanierungsmanagement der WGF AG vorgesehenen Maßnahmen insbesondere zur Fortführung der Gesellschaft erfolgversprechend und plausibel sind. Eine solche Prüfung darf nicht über’s Knie gebrochen werden. Die RECHTSANWÄLTE GÖDDECKE werden Sie über das Ergebnis dieser Analyse auf dem Laufenden halten.
Den Anleihegläubiger der WGF AG stehen zwei wichtige Termine ins Haus. Um nicht zum Spielball anderweitiger Interessen zu werden, raten wir den Anleihegläubigern, ihre Rechte unbedingt in den jeweiligen Versammlungen geltend zu machen. Dies kann durch eine persönliche Teilnahme an den Versammlungen erfolgen, oder der Gläubiger kann eine ihm geeignete Person, beispielsweise einen spezialisierten Rechtsanwalt, mit seiner Vertretung beauftragen.
Da die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens nicht abzusehen ist, sollten die Anleihegläubiger ihre Ansprüche auch als Insolvenzgläubiger anmelden. Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE bieten den Anlegern die Vertretung in den Versammlungen und die Übernahme der Forderungsübernahme in einem Gesamtpaket an. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier (Auftragsbogen).
Quelle: eigene Recherche
6. März 2013 (Rechtsanwalt Daniel Vos)
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