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WGF AG beabsichtigt die eigene Sanierung Die Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF AG) hat angekündigt, Maßnahmen zur eigenen Sanierung ergreifen zu wollen. Insofern soll die im Dezember 2012 eingetretene Insolvenz der Gesellschaft nicht deren Ende bedeuten. Für Anleger bedeutet dies, dass während des Insolvenzverfahrens erhöhte Wachsamkeit gefragt ist. Der Sanierungsvorstand des Unternehmens, Bernd Depping, ist der Ansicht, dass das Unternehmen über seine ausreichende Substanz verfügt und saniert werden kann. Er will insbesondere den Immobilienbestand des Unternehmens erst dann veräußern, wenn die WGF AG wieder Marktpreise erzielen kann. Dies sei im Rahmen der Frühphase der Insolvenz nicht möglich.
Depping will laufende Projekte, insbesondere in Berlin, Hamburg und Essen, fortsetzen und auch neue Projekte entwickeln. Auf diese Weise erhofft er sich die Insolvenzquote der Gläubiger verbessern zu können. Aus dem Handel mit Immobilien will sich die WGF AG laut seinem Sanierungsvorstand zunehmend zurückziehen. Das Sanierungskonzept wird in einem Insolvenzplan dargestellt, der Ende Februar 2013 vorgelegt werden soll.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die WGF AG will noch nicht am Ende sein – diese Nachricht lässt Anleger hoffen. Allerdings ist jetzt schon absehbar, dass die Hoffnung auf eine volle Befriedigung illusorisch ist. Tatsächlich werden die Anleger Abschläge auf ihre Ansprüche hinnehmen müssen.
Wichtig für die Anleger wird sein, den angekündigten Insolvenzplan aufmerksam zu studieren und sich ein qualifiziertes Bild von den Aussichten der beabsichtigten Sanierung zu machen. Denn mit der Sanierung sind selbstverständlichen Aufwendungen und Kosten verbunden, die zu einer Befriedigung der Anleihegläubiger nicht mehr zur Verfügung stehen. Hier ist gut gemeint und gleich gut.
Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE haben bereits mehrfach Kapitalanleger in Krisen und Sanierungssituationen begleitet und beraten. Dabei haben wir nicht bloße Hoffnungswerte des Managements, sondern ausschließlich das Wohl der Anleger im Auge. Auch in dem Insolvenzverfahren der WGF AG beraten wir Sie gerne, wie Sie Ihre Recht und Ansprüche optimal sichern können.
Quelle: Kundeninformationen der WGF AG
15. Februar 2013 (Rechtsanwalt Daniel Vos)
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