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Windpark Möbisburg GmbH & Co. KG: Klage gegen Anleger Die VentimotorGmbH hat Klage gegen alle Gesellschafter eingereicht. Sie will sich gegen die mit einer großen Mehrheit gegen sie gerichteten Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 20.05.11 stemmen. Anleger können ihre Position durch die KANZLEI GÖDDECKE gebündelt vor Gericht vertreten lassen. Mit einer Klage wird das Gericht beauftragt, einen ganz konkreten Sachverhalt rechtlich zu überprüfen. Ein solches Verfahren wird mit einer Klageschrift eingeleitet, die aus Sicht des Klägers - in diesem Fall die Ventimotor GmbH - die Sachlage einseitig schildert. Im Regelfall wird der Sachverhalt auf das aus Sicht des Klägers Notwendige reduziert dargestellt. Es ist dann Aufgabe des verklagten Anlegers seine Sichtweise dem Gericht vorzutragen.
Weil vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht, müssen Sie selbst kurzfristig aktiv werden und einen Anwalt beauftragen. Dabei macht es in diesem Fall Sinn, dass möglichst alle Anleger, die verklagt worden sind, sich auf einen Anwalt einigen. Der Anwalt hat zuerst die Aufgabe, die so genannte Verteidigung vorzunehmen. Dazu muss er innerhalb von zwei Wochen beauftragt werden, nachdem die Klage dem Anleger zugestellt worden ist.
Die Konzentration auf eine Anwaltskanzlei hat – kurz gefasst – zwei wesentliche Vorteile:
Um die Organisation zu konzentrieren und die Bündelung von Anlegerinteressen kostengünstig vornehmen zu können, hat sich der Beirat bereit erklärt, an dieser Stelle die Anleger zu unterstützen und Aufgaben im Vorfeld zu übernehmen.
Die für eine Mandatierung notwendigen Formulare finden Sie hier (pdf-Datei).
18. Juli 2011 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)
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