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Wölbern: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen? Bankhaus Wölbern droht Ungemach

Darlehen, die das Bankhauses Wölbern zur Finanzierung geschlossener Beteiligungen an Anleger vergab, können noch heute widerrufen werden. Grund ist eine in vielen Fällen fehlerhafte Widerrufsbelehrung. GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erklären den Weg aus der Kreditfalle.

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung setzt den Lauf der generell zweiwöchigen Widerrufsfrist nicht in Gang. So haben die Betroffenen oft noch nach vielen Jahren die Möglichkeit, den betroffenen Vertrag zu widerrufen. Da die Kreditverträge und der Fondsanteilserwerb im Regelfall Verbundgeschäfte sind, umfasst der Widerruf ebenfalls die Fondszeichnung. Im Ergebnis müssen die Parteien dann die zuvor erhaltenen Leistungen zurückgeben. Für die Anleger heißt das den Rückerhalt der bereits geleisteten Darlehensraten. Das Bankhaus erhält im Gegenzug den Fondsanteil, gleichgültig wie wenig dieser tatsächlich noch wert sein sollte.

 

Viele geschlossene Beteiligungen wie beispielsweise Schiffsfonds oder Immobilienfonds sind durch die Anleger kreditfinanziert worden. Diese Tatsache kann sich jetzt als Rettungsmöglichkeit herausstellen, selbst wenn mögliche Schadensersatzansprüche bereits verjährt sein sollten.

 

Nicht nur das Bankhaus Wölbern hat für den Anteilserwerb an geschlossenen Fonds Darlehen vergeben. Auch viele andere Banken und Sparkassen vergaben Kredite an Anleger zur Finanzierung der Beteiligung.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Betroffene Anleger, die ihre Fondsbeteiligung darlehensfinanziert haben, sollte insbesondere die Widerrufsbelehrung ihres Darlehensvertrages anwaltlich überprüfen lassen. Bereits verloren geglaubtes Kapital kann so ggf. noch gerettet werden. Die Anleger sollten jetzt nicht zögern und einen Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen, der die Widerrufsbelehrung qualifiziert überprüfen kann.

 

Gerne übernehmen die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE diese Beratung für Sie. Wir haben bereits seit Jahre einschlägige Erfahrungen und nachweisbare Erfolge für Kreditgeschäfte (http://www.1.datum-des-poststempels.de).

 

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, die wir in Abständen direkt versenden werden, können Sie kostenfrei Ihre Angaben bei uns hinterlegen.

 

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Unsere Informations- und Formular-Mappe zur Beauftragung können Sie hier anfordern:

 

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Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien telefonischen Erstkontakt unter 02241 – 1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig.

 

Quelle: eigener Bericht

 

2. April 2014 (Rechtsanwältin Chiara Bahrig)

 

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