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Wölbern Invest: "Holland 52" meldet Insolvenz an – Rettung der Anleger durch Widerruf!

Im Hause Wölbern regnet es derzeit unaufhörlich schlechte Nachrichten: Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 02.09.2014 auch über den Immobilienfonds Holland 52 eröffnet. Erst kürzlich sahen sich Anleger mit den Insolvenzen der Immobilienfonds Holland 54, Holland 55 und Holland 56 konfrontiert. Das Amtsgericht Hamburg hat als zuständiges Insolvenzgericht erneut den Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Für Anleger sehen die Insolvenzen aus dem Hause Wölbern wie eine unendliche Geschichte aus. In einem kontinuierlichen Rhythmus folgt ein Insolvenzantrag auf den nächsten.  So auch der Insolvenzantrag der Fondsgesellschaft „52. IFH geschlossene Immobilienfonds für Holland GmbH& Co. KG“ (kurz: Holland 52). Wie bereits bei den anderen insolventen Holland-Fons befand sich der Hollland 52 in einer wirtschaftlichen Schieflage. Die Mietverträge der Fondsimmobilie in Amsterdam laufen demnächst aus, einen Nachmieter gibt es nicht.

 

In Anbetracht der vergangenen Entwicklungen sollten Betroffene rechtzeitig die Notbremse ziehen. Es gibt einen Ausweg aus der Wölbern-Misere. Oftmals haben Anleger Darlehen des Bankhauses Wölbern in Anspruch genommen, um die geschlossenen Beteiligungen zu finanzieren. Diese Darlehen können allerdings noch heute widerrufen werden, wenn ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Hierüber berichtete die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE bereits: Wölbern: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen? Bankhaus Wölbern droht Ungemach

 

Mit dem Widerruf eines solchen Darlehensvertrages kann auch die  Fondsbeteiligung widerrufen werden, wenn es sich um verbundene Verträge handelt. Eine solche Widerrufsmöglichkeit unterliegt keiner Verjährungsfrist, so dass die betreffenden Darlehensverträge auch nach über 10 Jahre noch widerrufen werden können.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Anleger, die ihren Fondskauf darlehensfinanziert haben, sollten  die Möglichkeit, den Darlehensvertrag und damit die Fondszeichnung noch heute zu widerrufen, von einem Fachmann prüfen und auch durchführen lassen. Diese Widerrufsmöglichkeit gibt den betroffenen Anlegern ein scharfes Schwert in die Hand, das sie nicht ungenutzt lassen sollten.

 

Die Anwälte der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE prüfen die Ansprüche der Anleger in jeglicher Hinsicht. Sie betreuen bereits erfolgreich eine Reihe betroffener Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.

 

Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien Erstkontakt unter 02241 - 1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig.

 

Quelle: eigener Bericht, Insolvenzbekanntmachung des Amtsgerichts Hamburg vom 02. September 2014 (Az.: 67c IN 399/14)

 

05. September 2014 (Rechtsanwältin Chiara Bahrig)

 

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