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Wölbern Invest: Jetzt wird dem Ex-Wölbern-Chef der Prozess gemacht      

Der Strafprozess gegen Heinrich Maria Schulte, ehemaliger Inhaber des Fondshauses Wölbern Invest, beginnt am 19.05.2014. Wird jetzt der Verbleib der fehlenden 147,3 Millionen Euro geklärt?        

 

Nach dem Bericht der Online-Ausgabe des Manager Magazin vom 24.04.2014 soll der Prozessbeginn gegen Schulte nun feststehen. Das Landgericht Hamburg hat die Anklage zugelassen und insgesamt 15 Verhandlungstage zwischen Mai und August angesetzt. Schulte ist wegen Untreue in 360 Fällen angeklagt. Insgesamt 147,3 Millionen Euro soll er aus den Fondsgesellschaften der Wölbern-Invest-Fonds veruntreut haben. Über 40 Millionen Euro soll Schulte in die eigene Tasche gesteckt haben. Bereits im Dezember 2013 soll ein Privatinsolvenzantrag gegen Schulte gestellt worden sein. Von diesem erhoffte man sich Licht im Dunkel von Schultes Vermögensverhältnisse.

 

Seit September 2013, als Schulte im Rahmen der Razzia in den Räumen von Wölbern Invest festgenommen wurde, sitzt er in Untersuchungshaft. Ob im Rahmen des Strafprozesses der Verbleib der Gelder aufgeklärt werden wird, ist abzuwarten.

 

In einigen Wölbern-Invest-Fonds jedenfalls zeigen sich bereits die Folgen der klaffenden finanziellen Lücken. In den von Paribus übernommenen Fonds allein fehlen rund 100 Millionen Euro. Wir berichteten darüber bereits ausführlich unter:


http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_w/Woelbern_Invest_Immobilienfonds_fehlen_rund_100_Millionen_Euro_ Stehen_die_Anleger_bald_vor_dem_Nichts.shtml?navid=2.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Anleger von Wölbern-Invest-Fonds sollten das Prozessergebnis nicht abwarten, sondern jetzt handeln. Denn unabhängig davon, ob der Verbleib der fehlenden Gelder geklärt werden kann, können den Anlegern bereits jetzt Schadensersatzansprüche zustehen. Die von Wölbern Invest aufgelegten Fonds sind geschlossene Beteiligungen. Mit einer solchen unternehmerischen Beteiligung gehen enorme Risiken einher, die bis zum Totalverlust führen können. Über diese muss eine beratende Bank aufklären. Tut sie dies nicht, können die betroffenen Anlegern Ansprüche bis zur vollständigen Rückabwicklung der Investition haben. Sie erhalten dann ihr investiertes Geld zurück.

 

Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE betreuen bereits eine Vielzahl der betroffenen Anleger der verschiedenen Wölbern-Fonds erfolgreich. Auch auf die Forderung der Fondsgesellschaft, Nachschüsse oder geflossene Ausschüttungen (zurück-)zuzahlen sollten Anleger nicht leisten, ohne zuvor mit einem Spezialisten im Bank- und Kapitalmarktrecht gesprochen zu haben. Eine gute Beratung kann eine Menge Geld sparen.

 

Gerne übernehmen die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE diese Beratung für Sie.

 

Unsere Informations- und Formular-Mappe zur Beauftragung können Sie hier anfordern:

 


Mandatierungsformular

 

Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien telefonischen Erstkontakt unter 02241 – 1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig.

 

 

Quelle: eigener Bericht, Online-Ausgabe des Manager Magazin vom 24. April 2014

 


24. April 2014 (Rechtsanwältin Chiara Bahrig)

 

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