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Keine Willkür mehr bei Gebühren und Zinsen (vom: 22. April 2009)
"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Sparkassen-Kunden gestärkt." So bewertet die Berliner Zeitung ein neues Urteil, mit dem der BGH ein paar typische Vertragsklauseln von Sparkassen ausgehebelt hat. Rechtsanwalt Hartmut Göddecke erklärt die Folgen des Urteils.
Der BGH hat den Sparkassen laut Berliner Zeitung ein paar deutliche Worte ins Stammbuch geschrieben: "Die Geldinstitute dürfen nicht mehr willkürlich ihre Gebühren und Zinsen erhöhen und müssen ihre Verträge verständlicher formulieren." Rechtsanwalt Hartmut Göddecke stellte in der Berliner Zeitung klar, dass das Urteil nicht nur Sparkassen betrifft: "Preisverschleierungen
sind in der gesamten Branche weit verbreitet", sagt der auf Bankenrecht spezialisierte Siegburger Rechtsanwalt Hartmut Göddecke. "Das wird künftig nicht mehr so einfach möglich sein." |
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