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BGH erleichtert Widerruf von Krediten (vom 7. Mai 2009)
Das Handwerk Magazin berichtet über ein neues BGH-Urteil: "Hoffnung auch für geprellte Anleger von Schrottimmobilien: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine typische Widerrufsklausel in Darlehensverträgen mit Privatkunden gekippt." Zur Bedeutung des Urteils zitiert das Handwerk Magazin Rechtsanwalt Mathias Corzelius von der Kanzlei Göddecke:
„Das stärkt Bankkunden den Rücken, die sich auf Schrottimmobilien oder Schrottfonds eingelassen und diese Kapitalanlagen mit Krediten finanziert haben", informiert Mathias Corzelius von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte über die Folgen des Urteils (XI ZR 33/08). Corzelius ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er rät Anlegern, gezielt nach Fehlern in der Widerrufsbelehrung zu suchen. Hintergrund: Tausende Anleger haben sich in den vergangenen Jahren auf unlukrative Immobilien und Immobilienfonds eingelassen. Finanziert wurden diese Kapitalanlagen hauptsächlich über Kredite. Das Problem: „Viele dieser Kapitalanlagen waren völlig überteuert und wurden für die Bankkunden zur finanziellen Dauerbelastung“, kritisiert Corzelius.
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