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Süddeutsche Zeitung zitiert Rechtsanwalt Hartmut Göddecke zum Anlegerrecht bei Dubai-Fonds
Weg mit dem Rendite-Killer (vom. 3. Dezember 2009)
Wie Anleger ihre Dubai-Fonds wieder loswerden können, hat der Journalist Alexander Mühlauer in der Süddeutschen Zeitung berichtet. Rechtsanwalt Hartmut Göddecke wird mit einem Ratschlag für die Kapitalanleger zitiert.
„Eine Ausstiegschance bietet sich Anlegern zum Beispiel, wenn sie den Fonds in einer sogenannten Haustürsituation abgeschlossen haben, aber vom Anlageberater nicht wirksam über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden“, sagt Rechtsanwalt Hartmut Göddecke in der Süddeutschen Zeitung. Von einer Haustürsituation spreche man, wenn der Finanzberater die Initiative ergreife und den Kunden zum Verkaufsgespräch – egal ob zu Hause oder im Büro – besuche und ihm das Finanzprodukt anbiete. Dabei komme es darauf an, dass der Vermittler den Kunden über ein zweiwöchiges Widerrufsrecht aufkläre. „Genau hier machen Anlageberater oft Fehler“, erklärt Göddecke in der Süddeutschen Zeitung weiter auf, „auch beim Verkauf von Dubai-Fonds sind uns unwirksame Widerrufsbelehrungen aufgefallen.“ Für den Anleger sei dies ein Glücksfall, denn so greife die Zwei-Wochen-Frist nicht. „Die betroffenen Kunden können ihre Verträge also auch Jahre später noch widerrufen“, zitiert die Süddeutsche Zeitung Rechtsanwalt Hartmut Göddecke.


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