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Emittent pleite - was nun? (Januar 2010)
Das Fachmagazin Finanzwelt untersucht die Folgen der Wirtschaftskrise für Anleger mit geschlossenen Fonds: "Immer mehr Anleger sind besorgt, was aus ihren Fonds wird, wenn ihr Emissionshaus infolge der Wirtschaftskrise insolvent geht. Doch viel schlimmer ist es, wenn der Komplementär ausfällt." Warum das so ist, erklärt Finanzwelt mit Bezug auf einen Experten für Kapitalmarktrecht: Rechtsanwalt Hartmut Göddecke.
So erklärt Finanzwelt den Sachverhalt: Mit seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft werde der Anleger automatisch beschränkt haftender Kommanditist. Das Risiko eines Totalverlusts beschränke sich demnach auf die Beteiligungssumme. Daneben gibt es laut Finanzwelt die persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft, die Komplementärin. Sie sei die wirtschaftliche Eigentümerin etwa des Containerschiffs bei einem Schiffsfonds oder des Bürogebäudes bei einem Immobilienfonds. Ihr obliege die Geschäftsführung der KG. Falle sie aufgrund einer Insolvenz aus, werde es eng für den Fonds, analysiert Finanzwelt im Artikel. Denn damit scheide die Komplementärin automatisch aus der KG aus. Die Anleger können dann eine neue Komplementärin bestimmen, was bei einem gut laufenden Fonds ein geringes Problem sein dürfte. Aber bei notleidenden Fonds dürfte das schwierig werden. „Wird die KG aufgelöst, müssen die Anleger bestimmen, ob die Gesellschaft weitergeführt oder liquidiert wird. Sie wählen dann entweder einen Liquidator, der die laufenden Geschäfte beendet, die Schulden begleicht und das restliche Vermögen verkauft“, sagt Rechtsanwalt Hartmut Göddecke im Artikel von Finanzwelt. „Oder sie entschließen sich, die Gesellschaft weiterzuführen. Dann wird sie in der Regel zur offenen Handelsgesellschaft (oHG).“ Und dabei haften die einstigen Kommanditisten grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
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