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Ist zusätzliche Vergütung für ACI-Dubai-Fonds rechtens? (vom: 6. Februar 2010)
Euro am Sonntag beantwortet die Anfrage eines Anlegers, ob er die im Umlaufverfahren beschlossene Zusatzvergütung für das Fondsmanagement der Dubai-Fonds II bis V von ACI mittragen müsse, mit Hilfe von Rechtsanwalt Hartmut Göddecke.
So lautet die Leseranfrage an Euro am Sonntag: "Ich soll als Anleger der II. Dubai Tower KG von Alternative Capital Invest (ACI) der Geschäftsführung zusätzlich Geld zahlen, obwohl der Immofonds brachliegt. Kann ich dagegen rechtlich vorgehen?"
Die Antwort von Euro am Sonntag in Auszügen: "Ja, aber das könnte schwierig werden. Immerhin haben sich 4365 der 6858 stimmberechtigen Anleger auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung dafür entschieden, der Geschäftsführung mehr Geld zu zahlen, um laufende Kosten für Rechtsberatung, Strom, Gehälter und die Übernahme der Haftung begleichen zu können." Laut dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hartmut Göddecke dürfte ACI allerdings die Legitimation für ein Einfordern von Anlegerbeiträgen fehlen, schränkt Euro am Sonntag ein.


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