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Verfügungsrecht (vom: 30. Juli 2010)
"Wer ein Gemeinschaftskonto eröffnet, sollte sich über die möglichen Folgen Gedanken machen. Darauf weist die Rechtsanwaltskanzlei Göddecke hin", so berichtet das Wirtschaftsmagazin Capital im Internet. Bei dem Hinweis der Kanzlei Göddecke geht es um die besonderen Verfügungsrechte von Eheleuten oder Geschäftspartnern, wenn sie bei einer Bank ein gemeinsames Konto eröffnen.
Kunden entscheiden müssen sich beim Gemeinschaftskonto laut Capital "für eins von zwei Modellen entscheiden. Bei einem Und-Konto können nur alle Inhaber gemeinsam Geld abheben oder überweisen. Anders beim Oder-Konto: Hier dürfen alle Kontoinhaber allein verfügen." Wie sich das in der Praxis auswirken kann, hat die Kanzlei Göddecke in einer Information für die Presse erklärt: Das Änderungsrecht kann Fluch oder Segen sein. Wer befürchtet, dass der Ehepartner das Gemeinschaftskonto im Streit abräumt, kann die Notbremse ziehen. Andererseits eignet sich das Verfügungsrecht auch zur Blockade. Dazu Capital: "Kommt es zum Streit, kann auch bei einem Oder-Konto einer der Inhaber eigenmächtig das Konto blockieren, indem er die Verfügungsbefugnis einschränkt. Ehe- oder Geschäftspartner können dann ohne die Zustimmung des anderen keine Geschäfte tätigen, warnen die Rechtsanwälte.
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