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Haftungsfalle Honorarberatung (vom: 20. September 2010)
Die Fachzeitschrift für Finanzprofis procontra berichtet über die Honorarberatung als Haftungsfalle für die Finanzberater. Der Artikel geht auf ein Urteil ein, das die Kanzlei Göddecke gegen einen Finanzberater erstritten hat.
Beim Provisionsvermittler erwarten Kunden laut procontra ein beschränkteres Angebot. Das müsse der Vermittler ohne Nachfrage des Kunden nicht von selbst ansprechen. Wähle der Kunde ein Produkt aus diesem Portfolio und zeige sich später, dass er woanders etwas Besseres bekommen hätte, ist das laut procontra Pech. Anders sei das beim Honorarberater: Der hafte, wenn er seine beschränkte Kompetenz verschweige. Mit dieser Begründung, so procontra, "hat der Siegburger Anwalt Hartmut Göddecke einen Berater erfolgreich verklagt, weil er einem Kunden nicht den günstigsten Kredit verschafft hatte."
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