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Zittern bei Pfleiderer (vom: 3. November 2011)
Der Branchendienst für Juristen JUVE berichtet über einen Erfolg von Mandanten der Kanzlei Göddecke. Die Anlegeranwälte aus Siegburg vertreten mehrere Anleger, die in eine Hybridanleihe des holzverarbeitenden Unternehmens Pfleiderer investiert haben. Die Anleger wehren sich auf dem Klageweg gegen mehrere Beschlüsse einer Gläubigerversammlung im Juni. Doch Pfleiderer wollte mit einem Freigabeverfahren erreichen, die Beschlüsse trotz Klage der Anleger umsetzen zu dürfen. Diesem Ansinnen hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Riegel vorgeschoben.
Zitat aus JUVE: "Das Urteil des Landgerichts Frankfurt gibt den Anlegern recht, die sich durch das Konzept benachteiligt sahen. In dem ersten Rechtsstreit nach dem neuen Schuldverschreibungsgesetz entschieden die Richter, dass vor allem der sogenannte Opt-in-Beschluss der Gläubigerversammlung nichtig sei."

Hier geht es zum JuVe Artikel:
Zittern bei Pfleiderer: Gläubiger stoppen Umsetzung des Sanierungsplans mit Göddecke


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