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![]() Verbraucheraufklärung ohne Ende? (vom: April/Mai 1995) Rechtsanwalt Hartmut Göddecke äußert sich zur steigenden Reichweite der Verbraucheraufklärung und fordert qualifizierte, für das Produkt ausgebildete Verkäufer sowie konsequente Aufklärung des Anlageinteressenten. Nur so ist anlage- und objektbezogene Aufklärung möglich, sowie am Anleger orientierte Beratung. In der 'Finanzwelt' setzt sich Rechtsanwalt Göddecke mit dem Problem der Haftbarkeit von Anlageberatern auseinander. Immer häufiger ziehen Verbraucher bei einer „Pleite“ ihrer Anlage vor Gericht und verklagen die Vermittler – mit guten Aussichten auf Erfolg. Denn in den meisten Fällen stellt das Gericht mangelnde, unverständliche Beratung und fehlende Betreuung durch die Anlagevermittler fest. Hartmut Göddecke fordert: „Profihaftes Verhalten und ein konsequent durchgeführtes System der anleger- und objektbezogenen Beratung.“ Weiterhin hält der Rechtsanwalt eine Ausbildung in fachlicher und verkäuferischer Hinsicht für wichtig, sowie „ein ständiges Aktuellhalten durch ständige Weiterqualifizierung.“ |
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I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus: Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen: Spezialseite zu Film- und Medienfonds filmfonds.rechtinfo.de Spezialseite zu Schiffsfonds schiffsfonds.rechtinfo.de MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG medpro.rechtinfo.de Lehman Brothers lehman.rechtinfo.de ACI Alternative Capital Invest aci.rechtinfo.de DFO/DBVI/Privatbank Reithinger: dbvi.rechtinfo.de MWB Vermögensverwaltungs AG mwb.rechtinfo.de Securenta/Göttinger Gruppe securenta.rechtinfo.de Accessio Wertpapierhandelshaus AG accessio.rechtinfo.de Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de Futura Finanz GmbH & Co. KG futura-finanz.rechtinfo.de MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG msf.rechtinfo.de VIP 3 und 4 Medienfonds vip.rechtinfo.de II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche: Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
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