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Verbraucheraufklärung ohne Ende? (vom: April/Mai 1995)

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke äußert sich zur steigenden Reichweite der Verbraucheraufklärung und fordert qualifizierte, für das Produkt ausgebildete Verkäufer sowie konsequente Aufklärung des Anlageinteressenten. Nur so ist anlage- und objektbezogene Aufklärung möglich, sowie am Anleger orientierte Beratung.

In der 'Finanzwelt' setzt sich Rechtsanwalt Göddecke mit dem Problem der Haftbarkeit von Anlageberatern auseinander. Immer häufiger ziehen Verbraucher bei einer „Pleite“ ihrer Anlage vor Gericht und verklagen die Vermittler – mit guten Aussichten auf Erfolg. Denn in den meisten Fällen stellt das Gericht mangelnde, unverständliche Beratung und fehlende Betreuung durch die Anlagevermittler fest. Hartmut Göddecke fordert: „Profihaftes Verhalten und ein konsequent durchgeführtes System der anleger- und objektbezogenen Beratung.“ Weiterhin hält der Rechtsanwalt eine Ausbildung in fachlicher und verkäuferischer Hinsicht für wichtig, sowie „ein ständiges Aktuellhalten durch ständige Weiterqualifizierung.“



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