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Bewirtungskosten – was ändert sich? (vom: Februar/März 1995)

Verschärfte Vorschriften bei Bewirtungskosten. Rechtsanwalt Hartmut Göddecke erklärt, worauf Selbständige achten sollten und was die neuen Bestimmungen verlangen.

Selbstständige haben nach den neuen Vorschriften zur Versteuerung der Bewirtungskosten auf noch mehr Punkte zu achten. Demnach reichen Quittungen mit der Angabe „Speisen und Getränke“ nicht mehr aus. Bei Nichtbeachtung einzelner Punkte gibt es keine Unterstützung vom Finanzamt. Hartmut Göddecke weist in der 'Finanzwelt' darauf hin, auf was bei den Belegen künftig zu beachten ist und gibt eine Übersicht über die neuen Bestimmungen.



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