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Haftung ohne Grenzen – Die Aufklärungspflichten des Anlagevermittlers (vom: Dezember 1995)

Zu den Aufklärungspflichten des Anlagevermittlers und die Schwierigkeiten, ihnen gerecht zu werden, nimmt Rechtsanwalt Göddecke Stellung. Wer etwas verkauft, muss sein Produkt kennen. Für Berater ist es wichtig, sich vorher mithilfe zuverlässiger Quellen genau zu informieren.

Den Kunden vollständig und wahrheitsgemäß über ein Anlageprodukt zu informieren und aufzuklären ist ebenso selbstverständlich wie schwierig. In der 'Finanzwelt' beschreibt Rechtsanwalt Hartmut Göddecke die Aufklärungspflichten des Anlagevermittlers und wie schwierig es ist, diese vollständig zu erfüllen. Hat sich der Berater zuvor nicht ausreichend kundig gemacht und erweist sich die Anlage als risikoreich, so bleibt der Vermittler haftbar. Göddecke stellt klar: „Dass der Vermittler selbst Opfer unseriöser Anbieter geworden ist, interessiert die Rechtsprechung wenig.“ Um sich vor diesem Haftungsrisiko zu schützen, sollten sämtliche Kapitalanlagen Zulassungsverfahren unterworfen werden und auf Bonität geprüft werden.



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