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Die Recherchepflicht des Kapitalanlageberaters über die von ihm empfohlene Kapitalanlage (vom: Januar 1998)

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke gibt Kapitalanlageberatern Ratschläge zu Recherchemöglichkeiten von Kapitalanlagen. Als Grundsatz gilt, dass die Eigeninformation des Beraters umso intensiver und engagierter betrieben werden muss, je weiter der Anlageberater die Interessen des Anlegers wahrnimmt.

In der 'Finanzwelt' erläutert Rechtsanwalt Hartmut Göddecke wie weit die Recherchepflicht für Kapitalanlageberater gehen sollte. Um als kompetenter Gesprächspartner dem Kunden gegenüber zu treten, ist es für Berater essentiell wichtig, sich über das Projekt umfassend zu informieren. Informationen aus dem Anlageprospekt dürfen nicht die einzige Quelle sein. „Kapitalmarktberatung ist ein Geschäft“, so Göddecke „bei dem es darauf ankommt, dem Anleger alle Faktoren für seine Entscheidung zur Kapitalverwendung zu nennen und sich vorher entsprechend selbst zu informieren.“



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