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Beziehung entscheidet (vom: März/April 1998)

Über Beziehungsnähe bei fremdfinanzierten Kapitalanlagen berichtet Rechtsanwalt Hartmut Göddecke in der Finanzwelt. So haben Banken in vielen Einzelfällen zu haften, wenn die fremdfinanzierte Kapitalanlage nicht den gewünschten Erfolg bringt.

Für eigenes Fehlverhalten einzustehen, ist für jedermann leicht einsichtig. Warum sollte man sich auch aus eingegangenen Verpflichtungen stehen können? Allerdings trifft Banken und Sparkassen in etlichen Einzelfällen die Haftung für falsche Angaben des externen Kapitalanlagenvetriebes, wenn enttäuchte Anleger ihren Schaden bei einem finanzstraken Haftungsschuldnee geltend machen wollen, so Rechtsanwalt Hartmut Göddecke und gibt Antworten auf die Frage: Unter welchen wesentlichen Voraussetzungen haftet die Bank?



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