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![]() Bahnbrechendes Urteil für Grauen Kapitalmarkt – Bundesgerichtshof ändert Rechtssprechung (vom: 30. August 2004) Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet, das getäuschte Investoren Anspruch auf Schadensersatz haben. Kapitalmarktrechtsexperte Hartmut Göddecke äußert sich im 'Handelsblatt' zu dem Urteil, das insbesondere für Anleger der Göttinger Gruppe von Bedeutung ist. Laut 'Handelsblatt' hat mit dem Urteil der BGH "eine bahnbrechende Entscheidung zum Grauen Kapitalmarkt gefällt." Die Richter bewerten allein das Einlassen auf solch riskante Anlageformen als Schaden. Wer nicht ausreichend über die Anlage aufgeklärt wird, hat Anspruch auf vollen Schadensersatz. Laut Rechtsanwalt Hartmut Göddecke sei das Urteil besonders für Anleger der Göttinger Gruppe interessant. Die Göttinger Gruppe verkaufte zuvor ahnungslosen Anlegern vermeintlich sichere Altersvorsorgen, die die Investoren schlimmstenfalls zum Totalverlust führten. |
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