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Gebt uns die Provision zurück! (vom: 03. September 2006)

Neue Urteile zwingen Schweizer Vermögensverwalter zur Herausgabe heimlich eingesteckter Gebühren. Rechtsanwalt Patrick L. Elixmann von der Kanzlei Göddecke erklärt gegenüber der 'Welt am Sonntag', wer davon betroffen ist.

In einem Urteil hat das Schweizer Bundesgericht bestätigt, dass die strafrechtliche Verfolgung droht, wenn ein Vermögensverwalter zum Nachteil seines Kunden illegal Provisionen einbehalten hat. Die Herausgabepflicht von Provisionen betrifft nicht nur Vermögensverwalter, sondern auch andere "fremdnützige" Berater, wie Rechtsanwälte oder Steuerberater, die gelegentlich im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen Geldanlagen vermitteln. Laut Rechtsanwalt Patrick L. Elixman aus der Kanzlei Göddecke müssen diese Anlageberater den Kunden zwar auch umfassend über die Kosten der jeweiligen Anlageform aufklären. Bei einfachen Vermittlungsgeschäften bestehe, so berichtet die 'Welt am Sonntag', in der Regel aber keine Herausgabepflicht, denn die Vergütung erfolge zumeist nicht durch den Anleger, sondern ausschließlich durch den Produktanbieter.



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