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![]() Bank muss bei Empfehlungen von Fondsanteilen über Rückvergütung aufklären (vom: 23. April 2007) Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann aus der Kanzlei Göddecke kommentiert im 'Betriebsberater' ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kapitalanlage. Zudem erläutert er die Folgen in der Praxis. Nach dem BGH-Urteil müssen Banken, wenn sie Kunden über Kapitalanlagen beraten, über verdeckte Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen aufklären. "Zweck der Aufklärung sei es, dem Kunden den durch die Rückvergütung begründeten Interessenkonflikt der Bank offen zu legen", so Elixmann. Der Rechtsanwalt bezweifelt allerdings, dass die Aufklärungspflicht den Kunden wirklich schützt. "Einem Laien dürfte es mangels eines Beurteilungsmaßstabs kaum möglich sein, die Höhe der Rückvergütung und die hieraus resultierenden Interessenkonflikte zu beurteilen." |
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