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Anleger sollten im Fall Göttinger Gruppe nicht abwarten (vom: 25. Juni 2007)

Anleger der Göttinger Gruppe haben nicht nur Schwierigkeiten ihr bereits eingezahltes Kapital wieder zu bekommen. Es drohen ihnen weitere Zahlungen, da sie als atypisch stille Beteiligte auch für die Verluste des Unternehmens aufkommen müssen.

Sogar ehemalige Anleger könnten betroffen sein. Mit Beginn des Insolvenzverfahrens sei noch nicht die Beteiligung an der Göttinger Gruppe beendet, befürchtet Rechtsanwalt Hartmut Göddecke. Besonders für Investoren, die gewinnunabhängige Auszahlungen von der Göttinger Gruppe erhalten haben, könnte es heikel werden. Laut Göddecke kann dieses Geld vom Insolvenzverwalter eingeklagt werden. Auch nach kürzlich abgeschlossenen Vergleichen mit der Göttinger Gruppe, da diese bis zu einem Jahr nach Vertragsabschluss angefochten werden können.



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