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![]() Hintermann Turgut haftet bei Fonds (vom: 20. Juli 2007) Michael Turgut, Gründer und Vorstandschef des Finanzvertriebs Futura Finanz (jetzt IFF AG), hat vor Gericht eine weitere Niederlage erlitten. Das Amtsgericht Neukölln verurteilte Turgut und seine Firma, an eine von der Kanzlei Göddecke vertretene Anlegerin des Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I Schadenersatz zu zahlen. Die Richter kommen dabei zu dem Schluss, dass Turgut als Chef des Alleinvertriebs für die Herausgabe des Fondsprospekts mitverantwortlich sei, berichtet die FAZ. "Das Besondere an dem Urteil ist, dass Turgut erstmals persönlich für die Fehler im Prospekt geradestehen muss", so Rechtsanwalt Mathias Corzelius von der Siegburger Kanzlei Göddecke, die das Urteil erstritten hat. |
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