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Vertriebschef Turgut in erster Instanz verurteilt (vom: 13. Juli 2007)

Rechtsanwalt Mathias Corzelius von der Kanzlei Göddecke kann Richter des Landgerichts Leipzig und des Amtsgerichts Neukölln vom fehlerhaften Verhalten der Futura Finanz überzeugen.

Der Finanzvertrieb Futura Finanz GmbH & Co. KG, Hof, und Michael Turgut haben eine Niederlage vor Gericht erlitten. Die Richter des Landgerichts Leipzig und des Amtsgerichts Neukölln verurteilten das Vertriebsunternehmen zur Rückzahlung von Kapitaleinlagen und zu Schadenersatz. Für das Finanzunternehmen tätige Vermittler hatten gegenüber Kapitalanlegern bei Beratungsgesprächen unter anderem nicht erwähnt, dass eine Untersagung der Geschäftstätigkeit des in Hof ansässigen Unternehmens durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bevorstehen könnte. Zudem sah das Amtsgericht als erwiesen an, dass im ausgehändigten Emissionsprospekt nicht auf die Verflechtung des Unternehmens zur mittlerweile insolventen Göttinger Gruppe hingewiesen wurde. Laut Rechtsanwalt Mathias Corzelius von der Kanzlei Göddecke hätten die Kläger dem Vertrag nicht zugestimmt, wenn sie von dieser Verstrickung gewusst hätten.

 

Weblink: Original-Meldung bei Cash-Online.de



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