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Übertragung eines Bausparguthabens auf Enkelkinder (vom: 11. August 2007)

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke beantwortet in der 'Süddeutschen Zeitung' eine Leserfrage zum Übergang von Werten der Großelterngeneration auf Enkelkinder. Behandelt werden auch die Aspekte der Rückforderung zugewendeter Gelder bei späterem Vermögensverfall des Schenkenden.

Geschenke an die heranwachsenden Enkelkinder werden gerne „mit warmer Hand“ von den Großeltern vorgenommen. Was jedoch zu beachten ist, wenn die Großeltern später selbst zum finanziellen Pflegefall werden, klärt Anwalt Göddecke in seiner Stellungnahme. Es wird dargestellt unter welchen Umständen die Beschenkten damit rechnen müssen, dass Sie einen Teil oder alles wieder zurück geben müssen. Vielfach sind es allerdings nicht die Schenkenden, die das Forderungsverlangen stellen, sondern die Sozialbehörden. Keinen Anspruch dieser Art muss der Enkel fürchten, wenn er selbst in beengten finanziellen Verhältnissen lebt oder wenn seit der Schenkung mehr als zehn Jahre vergangen sind.



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