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Falk-Pleite: Sparkasse muss Finanzierung rückabwickeln (vom: 14. August 2007)

Die Sparkasse Mittelmosel muss nach einem von der Siegburger Kanzlei Göddecke erstrittenen Urteil einen Darlehensvertrag rückabwickeln, mit dem eine Anlegerin ihre Beteiligung am Falk Fonds 72 finanziert hat.

Die Anlegerin hatte im Jahr 2000 über einen Vermittler des Wirtschafts- und Finanzdienstes AWD, Büro Euskirchen, die Beteiligung an dem Falk-Fonds abgeschlossen. Für das Gericht stand nach der Beweisaufnahme fest, dass die Zeichnung der Beteiligung und des Kreditvertrags im Rahmen einer Haustürsituation erfolgte. Da die Anlegerin zudem nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden war, konnte sie den Vertrag noch im Jahre 2005 wirksam widerrufen. „Das Urteil hat über diesen konkreten Fall hinaus eine Art Signalwirkung“, urteilt Rechtsanwalt Dr. Roland Fritzen gegenüber 'Fonds Professionell', „denn es zeigt, dass Klagen gegen finanzierende Banken im konkreten Einzelfall gute Aussichten auf Erfolg haben."

 

Weblink: Original-Meldung bei Fonds Professionell



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