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Falk-Fonds: Anlegerin siegt (vom: 16. August 2007)

Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass eine Anlegerin den zum Kauf von Anteilen des Falk-Fonds verwendeten Kredit nicht zurückzahlen muss. Laut Gericht muss die Sparkasse Mittelmosel nun den Darlehensvertrag rückabwickeln. Die Anlegerin wurde von der Siegburger Kanzlei Göddecke vertreten.

Da der Vermittler sich um die Finanzierung über die Sparkasse gekümmert hatte und die Verträge und Formulare von der Sparkasse stammten, gingen die Richter von einem „verbundenen Geschäft“ aus. Zudem konnte die Anlegerin vom Vertrag zurücktreten, weil das Geschäft in ihrer Wohnung stattfand und somit als „Haustürgeschäft“ gilt. Weder Zins noch Tilgung fallen der Anlegerin zu lasten und die bereits erbrachten 7.000 Euro erhält sie zurück. Laut Rechtsanwalt Roland Fritzen bekommt die Sparkasse die Fondsanteile.



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