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Die Wirklichkeit überholt das Kabarett (vom: 29. August 2007)

'Guter Rat'-Chefredakteur Werner Zedler stellt wöchentlich in seiner Kolumne die besten Insiderinfos und Hintergrunddetails aus der Finanzwelt vor. Diesmal blickt er kritisch auf den Anlegerschutz in Deutschland und stellt das von der Kanzlei Göddecke erstrittene Urteil gegen die MWB Vermögensverwaltung als Beispiel vor.

Erstmals hat jetzt ein deutsches Gericht einen ausländischen Finanzdienstleister zu Schadenersatz verurteilt, weil das Unternehmen in Deutschland ohne Erlaubnis der Finanzaufsicht auf Kundensuche ging. Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte aus Siegburg, die einen geschädigten Privatanleger gegen die MWB Vermögensverwaltung Zürich vertrat, ist überzeugt, dass das Urteil des Dresdner Oberlandesgerichts (Az. 8 U 328/07) über den Einzelfall hinausgeht und eine Prozesswelle auslösen könnte. Bisher konnten sich Unternehmen wie MWB darauf verlassen, dass deutsche Gerichte Schadenersatzklagen von geschädigten Anlegern abschmetterten. Doch jetzt scheint sich das Blatt zu wenden. Auch Unternehmen wie die "Swiss Financial Partners AG" aus Zug oder die Züricher "Limmat Consulting AG", die ebenfalls in Deutschland ohne Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) arbeiten, müssen jetzt mit deutlich mehr Gegenwind rechnen.

 

Weblink: Die Original-Meldung bei 'Guter Rat Online'



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