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Ist eine garantielose Garantie das Gegenstück zu Stoibers "regelloser Regelung"? (vom: 28. September 2007)

Im wöchentlichen Branchendienst 'kapital-markt intern' berichtet die Redaktion über ein aktuelles Urteil des LG Koblenz vom 19.09.2007 und die potentielle haftungsrechtliche Sprengkraft von sogenannten 'Garantieerklärungen'.

Einem Anleger, der von der Kanzlei Göddecke vertreten wurde, ist in diesem Verfahren Schadenersatz von einem Vermittler zugesprochen worden. Dieser hatte dem Anleger Mitte 1999 einen Wertpapier-Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen verkauft, wonach monatlich Aktien an der DBVI AG erworben wurden. Die Vertragsurkunde enthielt eine "Garantieerklärung, wonach das Emissionshaus jedem vertragstreuen Sparer garantiert, dass er mit dem Erwerb der Aktien per saldo keinen Verlust erleidet". Das Gericht kam insgesamt zu der Wertung, dass über die mit dem Sparplan verbundenen Risiken nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Dem Vermittler nutze es nichts, dass im Prospekt auf einen möglichen Totalverlust hingewiesen wurde, da er nicht nachweisen konnte, diesen dem Anleger vor Zeichnung übergeben zu haben.



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