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![]() Interessantes und Brisantes von der Anlegerfront (vom: 08. Oktober 2007) Das Landgericht Bonn hat am 01.08.2007 eine Entscheidung zum Falk Fonds 72 gefällt, die insbesondere Anleger betrifft, die ihre Beteiligung fremdfinanziert haben. Im wöchentlichen Infodienst berichtet 'kapital-markt intern' über das von der Kanzlei Göddecke erstrittene Urteil. Wie die Kanzlei Göddecke als Vertreter des Anlegers gegenüber 'k-mi' berichtet, ist das Urteil inzwischen rechtskräftig (Az.: 2 O 380/06). Darin wurde die Sparkasse Mittelmosel verurteilt, dem Anleger die Beteiligung am Falk Fonds 72 "abzunehmen" und bisherige Zinsen sowie Darlehensraten zurückzuzahlen. Der Anleger kann demnach die Rückabwicklung der finanzierten Beteiligung unmittelbar von der finanzierenden Bank verlangen, da drei Voraussetzungen gegeben waren: 1. Es handelt sich um ein "verbundenes" Geschäft. 2. Es lag eine Haustürsituation sowie 3. ein wirksamer Widerruf vor. |
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