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Expertenrat zum Thema Anlagebetrug (vom: 08. Oktober 2007)

Können deutsche Anleger, die von ausländischen Finanzunternehmen über den Tisch gezogen wurden, hierzulande auf Schadenersatz klagen? Rechtsanwalt Patrick Elixmann von der Kanzlei Göddecke gibt im Expertenrat der 'Wirtschaftswoche' Tipps für geprellte Anleger.

Die Zeiten, in denen geprellte Anleger gegen ausländische Finanzunternehmen auch im Ausland klagen mussten, sind endlich vorbei. Wie Rechtsanwalt Patrick Elixmann in der 'Wirtschaftswoche' erklärt, hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass in solchen Fällen meist deutsches Recht gilt und dass Finanzdienstleister mit Auslandssitz eine Genehmigung der Finanzaufsicht brauchen - und zwar auch dann, wenn in den Geschäftsbedingungen das Ausland als Gerichtsort festgeschrieben ist. Mit dieser Regelung im Rücken sei es laut Elixmann in der Regel auch kein Problem, verloren gegangenes Geld im Ausland wieder einzutreiben.



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