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![]() Urteil: Initiator und Wirtschaftsprüfer haften für Falk-Zinsfonds (vom: 29. Oktober 2007) Das Oberlandesgericht München hat Thilo Köhler, Vorstand der geschäftsführenden Gesellschaft der Falk Zinsfonds GbR, und den Wirtschaftsprüfer Horst Freiheit, Mittelverwendungskontrolleur des Zinsfonds, zu Schadensersatz an zwei Anleger des Falk-Zinsfonds verurteilt. Die Kläger hatten geltend gemacht, im Prospekt der Zinsfonds GbR werde behauptet, dass die Mittel des Fonds zur Projektfinanzierung innerhalb der Falk-Gruppe über ein Sonderkonto gingen, über das der Vorstand der geschäftsführenden Gesellschaft und der Wirtschaftsprüfer nur gemeinsam verfügen könnten. Dadurch wurde den Anlegern eine besondere Sicherheit suggeriert, die es aber gar nicht gab, berichtet das 'Fondstelegramm'. Denn ausgerechnet der für die Mittelverwendungskontrolle zuständige Wirtschaftsprüfer Horst Freiheit, ohne dessen Plazet keine Verfügungen möglich sein sollten, durfte erst eineinhalb Jahre nach Auflage des Fonds für das Konto unterschreiben. |
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