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![]() Falk-Zinsfonds: Mittelverwendungskontrolle im Fokus (vom: 05. November 2007) Erstmals wurden Verantwortliche des Falk-Zinsfonds zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen. Auf Anlegerseite geht das Urteil vom 22.10.2007 auf das Konto der Kanzlei Göddecke. "Wegen eines Prospektfehlers wurden der Vorstand der geschäftsführenden Gesellschaft der Falk Zinsfonds GbR und der Mittelverwendungskontrolleur des Zinsfonds verurteilt. Im Prospekt wurde den Anlegern eine besonderes Sicherheit suggeriert, die es in Wahrheit aber so nicht gab", so RA Hartmut Göddecke gegenüber 'kapital-marktintern'. In seinen Urteilsgründen habe das Oberlandesgericht München (OLG) festgehalten, dass Behauptungen im Prospekt hinsichtlich eines Sonderkontos, über das die Mittel des Fonds zur Projektfinanzierung innerhalb der Falk-Gruppe liefen, fehlerhaft seien. |
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