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Falk-Fonds: Verantwortliche müssen Schaden ersetzen (vom: 14. November 2007)

Zwei Anleger der Falk-Gruppe, eine der ehemals größten Anbieter geschlossener Immobilienfonds in Deutschland, erhalten einen Verlust von rund 7.000 Euro ersetzt. Das Oberlandesgericht München hat erstmals Verantwortliche des Falk-Zinsfonds wegen eines Fehlers im Fondsprospekt zu Schadenersatz verurteilt.

Nachdem das Landgericht München bisher alle Anlegerklagen abgewiesen hat, gibt es nun laut 'Finanztest' neue Hoffnung für rund 3.000 Geschädigte des Zinsfonds, die dort etwa 58 Millionen Euro eingezahlt haben. Das OLG urteilte, dass die Risiken der Beteiligung im Prospekt falsch dargestellt seien. Der Prospekt und der Mittelverwendungskontrolleur haben entgegen der Angaben im Prospekt nicht gemeinsam über ein Sonderkonto des Zinsfonds verfügt, erklärte die Kanzlei Göddecke gegenüber 'Finanztest'. Anlegern sei fälschlich eine besondere Sicherheit suggeriert worden. Die Falk-Gruppe steht seit 2005 auf der 'Finanztest'-Warnliste.



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