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Falk-Zinsfonds: Sturzflug eines Initiators (vom: 15. November 2007)

Die rund 3.000 Anleger des Falk-Zinsfonds können mit Entschädigungszahlungen rechnen. Das Oberlandesgericht München hat den Finanzvorstand des geschäftsführenden Unternehmens der Fondgesellschaft und den als Mittelverwendungskontrolleur eingesetzten Witschaftsprüfer dazu verurteilt, Schadenersatz an ein betroffenes Anlegerehepaar zu zahlen.

Die Kläger, die von der Rechtsanwaltskanzlei Göddecke vertreten wurden, hatten geltend gemacht, dass die Risiken der Beteiligung unzureichend im Emissionsprospekt dargestellt worden sind. Laut Rechtsanwalt Hartmut Göddecke wird der Fall Zinsfonds auch noch ein strafrechtliches Nachspiel haben. "Nach meinem Kenntnisstand hat die Staatsanwaltschaft München bereits Anklage gegen Helmut Falk und weitere Führungskräfte des Imissionshauses erhoben", so Göddecke gegenüber 'Cash'. Aufgrund der fehlerhaften Prospektangaben halte er den Betrugstatbestand für erfüllt.



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