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Fehlerhafter Prospekt bringt Schadensersatz (vom: 09. Dezember 2007)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals in letzter Instanz die bisher strittige Frage geklärt, ob ein Anleger vor seiner Zeichungsentscheidung den Wertpapierprospekt ganz oder in Teilen gelesen haben muss. Bisher waren die Gerichte darüber unterschiedlicher Auffassung. Anlegeranwälte wie Hartmut Göddecke halten das Urteil zu Prospekthaftungsansprüchen bei einen Finanzprodukt der insolventen Göttinger Gruppe für wegweisend.

Die Anlegeranwälte rechnen damit, dass die Entscheidung viele anstehende Schadensersatzprozesse beeinflussen wird. "Bei Kapitalanlageprodukten, die mittels Prospekten über ein Vertriebsunternehmen verkauft werden, kommt es in Zukunft nicht mehr auf die Frage an, ob der Anleger den fehlerhaften Prospekt erhalten oder gelesen hat", sagte Anwalt Hartmut Göddecke gegenüber der 'Financial Times Deutschland'. Maßgeblich sei nur noch, ob der Prospekt Fehler aufweise oder nicht. "Und der Fehler muss wesentlich für die Anlageentscheidung gewesen sein", so Göddecke weiter.



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