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![]() Schweizer Anlegerschutz so löchrig wie der Schweizer Käse? (vom: 03. März 2008) Kapitalanleger können sich in der Schweiz bei Problemen mit Vermögensverwaltern nicht auf die eidgenössische Finanzaufsicht verlassen. Davor warnt die auf Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei Göddecke. Anlass ist die aktuelle Liquidierung der Swiss Financial Partners AG (SFP) aus Zug und ihre Verbindung zu der in Dresden ansässigen Four Gates AG. Die SFP hatte von der Schweiz aus zahlreiche Anleger in Deutschland geködert, berichtet 'Börse Go'. Das unseriöse Geschäftsgebaren war der Schweizer Finanzaufsicht seit längerer Zeit bekannt. Die Eidgenössische Bankenkommission schritt im vergangenen November schließlich ein und schickte der SFP Untersuchungsbeauftragte ins Haus. Das Ergebnis: Die SFP wurde wegen massiver Verstöße gegen die Schweizer Banken-, Börsen- und Effektenhandelsgesetze dicht gemacht. Das Konkursverfahren läuft.
Kritik übt die auf Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei Göddecke an der Vorgehensweise der Schweizer Finanzaufsicht: Denn die gleichen Rechtsanwälte, die im Auftrag der Schweizer Finanzaufsicht den unseriösen Vermögensverwalter überprüften und abwickelten, würden den Anlegern anschließend die Aufforderung schicken, ihr Vermögen einem anderen Dienstleister anzuvertrauen. "Schon das allein ist fragwürdig", kritisiert Patrick Elixmann von Göddecke Rechtsanwälte gegenüber 'Börse Go'. Es sei nicht Aufgabe von Liquidatoren, geprellten Anlegern Empfehlungsschreiben für Vermögensverwalter samt Vertragsunterlagen zu schicken. Die Kanzlei Göddecke vertritt mehrere SFP-Kunden aus Deutschland, die derlei Anschreiben erhalten haben.
Weblink: Die Original-Meldung bei 'Börse Go'. |
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