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![]() Haustürgeschäfte: Widerrufsrecht bei Fehler auch noch Jahre später (vom: 02. August 2008) Wer von Vertretern heimgesucht wird, kann diese Verträge zwei Wochen lang widerrufen - vorausgesetzt, der Händler klärt die Kunden über ihr Widerrufsrecht auf. Anders ist die Lage bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. In diesem Fall darf der Kunde den Vetrag auch noch Jahre später widerrufen, erklärt Rechtsanwalt Mathias Corzelius von der Kanzlei Göddecke. Welche Informationen auf den Tisch gehören, hat der Gesetzgeber in der BGB-Informationspflichten-Verordnung festgelegt. Im Einzelnen zählt das geschriebene Wort, so Corzelius gegenüber der "ZfK - Zeitung für kommunale Wirtschaft". Es komme also auf den Inhalt an und es lohne der Blick ins Kleingedruckte. Als fehlerhaft gelte die Belehrung schon, wenn der Verkäufer den Fristbeginn an das Datum des Poststempels koppelt. |
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