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Lehmann-Opfer: Wie Betroffene verfahren können (vom: 22. November 2008)

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Düsseldorf sitzen Tausende Anleger nach dem Zusammenbruch der Lehman-Bank auf wertlos gewordenen Zertifikaten. Die Experten sprechen von einem "Vertrauensverlust" von Kunden und Banken - und von "haarsträubenden Fällen". Die Verbraucherschützer sowie Anlegeranwalt Hartmut Göddecke geben Tipps, wie Betroffene verfahren können.

Gerade wenn Sparer bei einer Beratung durch Anlageberater besonders auf die Sicherheit hingewiesen wurden und nur deshalb ihr Geld in diese Zertifikate anlegten, können im Einzelfall berechtigte Forderungen gestellt werden, meint Anlegeranwalt Hartmut Göddecke. "Für die enttäuschten Anleger gibt es leider kein Patentrezept", so Göddecke gegenüber 'General-Anzeiger Onlne'. Allerdings ließen sich einige Faustregeln aufstellen: "Haben Anlageberater nicht bezogen auf den Anleger ordnungsgemäß über die Anlageform beraten, können sie bzw. die dahinter stehenden Bankhäuser haftbar gemacht haben", sagt der Siegburger Fachanwalt für Kapitalmarktrecht.

 

Weblink: Zur Original-Meldung bei 'General-Anzeiger Online'



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