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Expertentipp: Rechtsanwalt Göddecke empfiehlt die frühzeitige Einbindung eines gemeinsamen Vertreters bei der Sanierung von Anleihen

In Folge der Finanzmarktkrise vor ca. zehn Jahren erlangten sogenannte Mittelstandsanleihen schnell an Bedeutung. Die anfängliche Euphorie bei den Anlegern für dieses Finanzierungsinstrument ebbte wegen vieler Insolvenzen zunächst ab. Jedoch das Bedürfnis nach Restrukturierungen steigt, wenn es bei emittierenden Unternehmen kriselt. In diesen Fällen wird es darum gehen, die Kernkonditionen der Anleihe in der Krise verändern zu können.

Nach dem Schuldverschreibungsgesetz können Restrukturierungen von Anleihen außerhalb des Insolvenzverfahrens durch Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger erfolgen. Zur erfolgreichen Sanierung ist demzufolge die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters praktisch unabdingbar. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählt die Bündelung der Anlegerinteressen und die Auswahl, Empfehlung sowie Begleitung geeigneter Sanierungskonzepte. Dazu gehören die Laufzeitverlängerung der Anleihen, die Einräumung von Optionsrechten und Rückkaufsoptionen sowie die Umwandlung der Schuldverschreibungen in Unternehmensanteile (Debt Equity Swap). Vorstellbar wäre auch ein Schuldenschnitt, die wohl radikalste Sanierungsmaßnahme.


Die Erfahrung hat gezeigt, dass einzelne Sanierungsmaßnahmen keine langfristigen Erfolge erzielen. Ein schlüssiges Gesamtkonzept ist da vonnöten, wobei die frühzeitige Einbindung eines gemeinsamen Vertreters ein entscheidender Faktor ist.



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